Für Kommunen
Öffentliche Wege, Plätze und Flächen räumen und streuen – nach Ihrer Vorgabe.
Leistungen
Räumen und Streuen von Wegen und Flächen – mit eigenen Kompakttraktoren.
Winterdienst
Wenn Schnee und Glätte kommen, müssen Gehwege, Zufahrten und Parkflächen sicher begehbar und befahrbar bleiben. Greenforces übernimmt den Winterdienst für Kommunen, Hausverwaltungen und Unternehmen in Ismaning, München und Umgebung.
Dafür setzen wir eigene Kompakttraktoren ein – im Sommer zum Mähen, im Winter zum Räumen.

Am besten stimmen wir vor dem ersten Schnee ab, welche Flächen geräumt und gestreut werden sollen. Umfang, Flächen und Zuständigkeiten halten wir schriftlich fest – so wissen alle Beteiligten, woran sie sind.

Unsere Kompakttraktoren sind das ganze Jahr im Einsatz: im Sommer für die Rasenpflege, im Winter für das Räumen von Wegen und Flächen.
Öffentliche Wege, Plätze und Flächen räumen und streuen – nach Ihrer Vorgabe.
Gehwege, Zugänge, Zufahrten und Parkflächen von Wohnanlagen sicher halten.
Firmengelände, Zufahrten und Parkplätze für Mitarbeiter und Kunden frei halten.
Gut zu wissen: Im Winter übernehmen wir außerdem Gehölzschnitt bis Ende Februar, Entrümpelung und Innenarbeiten. Mehr zum Winter →
Am besten vor Beginn der Saison. Dann können wir Flächen, Umfang und Zuständigkeiten in Ruhe mit Ihnen abstimmen.
Gehwege, Zufahrten, Hofflächen, Parkplätze und andere befestigte Flächen – so, wie wir es mit Ihnen vereinbaren.
Einsatzzeiten, Auslöser und Häufigkeit werden im Vertrag festgelegt. Wir orientieren uns dabei an Ihren Anforderungen und den örtlichen Vorgaben Ihrer Gemeinde. So ist für alle Beteiligten klar, wann wir ausrücken.
Viele Gemeinden übertragen die Räum- und Streupflicht für Gehwege per Satzung auf die Anlieger. Die Satzung legt zum Beispiel fest, zu welchen Uhrzeiten geräumt sein muss, auf welcher Breite und welches Streugut erlaubt ist. Wir richten den Einsatz nach diesen Vorgaben aus – nennen Sie uns bei Ihrer „Neuen Anfrage“ einfach die Gemeinde. Das ist ein allgemeiner Hinweis, keine Rechtsberatung.
Mit einem Winterdienstvertrag übertragen Sie die Durchführung der Räum- und Streuarbeiten. In der Regel bleibt beim Auftraggeber die Pflicht, den Dienstleister sorgfältig auszuwählen und gelegentlich zu kontrollieren; was im Einzelnen übergeht, regelt der Vertrag. Bitte lassen Sie rechtliche Fragen im Zweifel fachkundig prüfen – wir geben keine Rechtsberatung.
Sprechen Sie uns an: Welche Dokumentation Sie für Ihre Unterlagen brauchen und in welcher Form Sie sie erhalten, wird im Vertrag festgelegt. Ein Nachweis, wann geräumt und gestreut wurde, hilft bei Rückfragen oder im Schadensfall.
Ob Streusalz erlaubt ist, regelt Ihre Gemeinde – auf Gehwegen ist es vielerorts eingeschränkt, dann kommt abstumpfendes Streugut wie Splitt infrage. Welches Streugut bei Ihnen eingesetzt wird, stimmen wir passend zu den örtlichen Vorgaben mit Ihnen ab und halten es im Angebot fest.
Auf Wunsch übernehmen wir das: Nach dem Winter kehren wir Splitt und Schmutz von Wegen, Höfen und Parkflächen ab, große Flächen mit unserer Kehrmaschine. Am einfachsten nehmen Sie das gleich mit in Ihr Winterdienst-Angebot auf.
Ein Winterdienstvertrag gilt in der Regel für die Wintersaison. Beginn und Ende, eine mögliche Verlängerung und die Kündigung werden im Vertrag festgelegt. So wissen Sie vor dem ersten Schnee, woran Sie sind.
Fragen Sie gern an. Ob wir Ihr Objekt kurzfristig noch fest einplanen können, hängt von unseren Kapazitäten und der Lage ab – das sagen wir Ihnen offen. Planbarer ist es vor der Saison: Stellen Sie am besten gleich eine „Neue Anfrage“.
Nennen Sie uns die Flächen und den gewünschten Umfang. Wir schicken Ihnen ein klares Angebot für die Saison.
Lieber direkt sprechen? 089 74999460