Häufige Fragen

FAQ – Ihre Fragen, unsere Antworten

Von der ersten Anfrage bis zum laufenden Pflegevertrag: das Wichtigste auf einen Blick.

98 Antworten in 12 Themen

Was möchten Sie wissen?

Klicken Sie auf eine Frage, um die Antwort zu öffnen. Sie suchen Hilfe in einer konkreten Situation? Dann schauen Sie in unsere Selbsthilfe „Was tun bei …?“ oder ins Grünpflege-Wissen.

Allgemein

Wer ist Greenforces?

Greenforces GmbH ist ein inhabergeführter Grünflächen- und Gebäudeservice aus Ismaning mit einem Stammteam von rund 50 Mitarbeitern. Wir pflegen, reinigen und betreuen Außenanlagen und Gebäude – vom Rasen über das Pflaster bis zur Fassade.

In welchem Gebiet sind Sie tätig?

Wir arbeiten in Ismaning, München und Umgebung, in einem Umkreis von etwa 150 km. Liegt Ihr Objekt weiter entfernt, fragen Sie gern nach – wir sagen Ihnen offen, ob es passt.

Für wen arbeiten Sie?

Für Kommunen, Hausverwaltungen und WEG, Gewerbe und Industrie sowie für Privatkunden. Ob einzelner Einsatz oder laufende Betreuung: Der Umfang richtet sich nach Ihrem Bedarf.

Übernehmen Sie auch Gartengestaltung oder Neuanlagen?

Nein. Unser Schwerpunkt sind Pflege, Reinigung und Service für bestehende Flächen und Gebäude – also zum Beispiel Rasen- und Heckenpflege, Baumschnitt, Pflaster- und Fassadenreinigung oder Winterdienst.

Welche Leistungen bieten Sie an?

Grünflächen- und Gartenpflege, Winterdienst, Fenster- und Gebäudereinigung einschließlich Tiefgaragenreinigung, Fassadenreinigung, Grauflächen, Pflaster und Zäune, Entrümpelung und Entsorgung sowie einen Notfalldienst nach Hochwasser und Unwetter. Außerdem verkaufen wir Spezial-Reinigungsmittel. Vieles lässt sich in einer „Neuen Anfrage“ kombinieren.

Arbeiten Sie mit eigenen Mitarbeitern und eigener Technik?

Ja. Wir haben ein Stammteam von rund 50 Mitarbeitern und einen eigenen Maschinenpark – unter anderem Großflächenmäher, Kompakttraktoren, Kehrmaschine, Hebebühne sowie Reinwasser- und Heißwassertechnik. So können wir Termine verlässlich planen.

Übernehmen Sie auch Gebäude- und Unterhaltsreinigung?

Ja. Wir übernehmen die Gebäude- und Treppenhausreinigung, zum Beispiel für Wohnanlagen, Büros und Gewerbeflächen – laufend nach festem Plan oder als einmaligen Einsatz – sowie Fenster-, Glas- und Tiefgaragenreinigung. Umfang und Rhythmus stimmen wir mit Ihnen ab; für ein Angebot genügt eine „Neue Anfrage“ mit kurzer Beschreibung des Objekts.

Sind Sie geprüfter Nachunternehmer?

Ja, Greenforces ist geprüfter Nachunternehmer. Wir arbeiten mit unserem Stammteam von rund 50 Mitarbeitern und eigenem Maschinenpark. Sprechen Sie uns an, wenn Sie einen zuverlässigen Partner für Ihre Projekte suchen.

Passt Ihr Objekt zu uns? Fragen Sie einfach nach – wir antworten persönlich.

Ablauf & Angebot

Wie stelle ich eine Anfrage?

Am einfachsten über „Neue Anfrage“ auf unserer Website, per WhatsApp an +49 176 61031131, telefonisch unter 089 74999460 oder per E-Mail an info@greenforces.de. Beschreiben Sie kurz Ihr Anliegen und den Ort.

Welche Angaben helfen Ihnen für ein Angebot?

Einsatzort, eine kurze Beschreibung, ein paar Fotos und – wenn bekannt – die ungefähre Fläche in m² oder die Höhe des Gebäudes. Ein Wunschzeitraum hilft uns bei der Planung.

Kommen Sie für eine Besichtigung vorbei?

Ja, wenn das für ein genaues Angebot sinnvoll ist, vereinbaren wir gern einen Termin vor Ort. Bei vielen Anliegen reichen aber auch Fotos für eine erste Einschätzung.

Wie geht es nach meiner Anfrage weiter?

Wir melden uns bei Ihnen, klären offene Fragen und schicken Ihnen ein Angebot. Nach Ihrer Zusage stimmen wir den Termin mit Ihnen ab. Bis wann Sie das Angebot erhalten, sagen wir Ihnen bei der Anfrage.

Welche Fotos sind besonders hilfreich?

Am besten ein Übersichtsfoto der ganzen Fläche oder Fassade und ein paar Detailfotos von Verschmutzung, Bewuchs oder Schaden. Hilfreich sind außerdem Zufahrt und Zugang, damit wir die Technik planen können. In der App können Sie bis zu fünf Fotos anhängen, per WhatsApp gern auch mehr.

Kann ich mehrere Leistungen in einer Anfrage zusammenfassen?

Ja, gern – zum Beispiel Grünpflege und Winterdienst für dieselbe Wohnanlage oder Fassaden- und Fensterreinigung in einem Termin. Sie erhalten dann ein gemeinsames, nach Positionen aufgeschlüsseltes Angebot.

Wie viel Vorlauf sollte ich einplanen?

Das hängt von Leistung und Jahreszeit ab. Im Frühjahr und Herbst ist viel zu tun, und Winterdienst planen wir am besten vor der Saison. Fragen Sie deshalb möglichst früh an – dann können wir Ihren Wunschzeitraum besser berücksichtigen.

Was passiert bei schlechtem Wetter?

Manche Arbeiten, etwa Fassadenreinigung oder Schutzbehandlungen, brauchen passendes Wetter. Muss ein Termin deshalb verschoben werden, sagen wir Ihnen rechtzeitig Bescheid und stimmen einen neuen Termin mit Ihnen ab.

Gibt es eine Abnahme nach dem Einsatz?

Auf Wunsch ja: Wir gehen das Ergebnis gemeinsam mit Ihnen durch, bei Bedarf mit Fotos vorher und nachher. Fällt Ihnen später noch etwas auf, melden Sie sich einfach über die App, per WhatsApp oder telefonisch.

Am schnellsten geht es mit Fotos. Stellen Sie Ihre Anfrage – gern auch per WhatsApp.

Kosten & Verträge

Was kostet ein Einsatz?

Das hängt von Leistung, Fläche, Zugänglichkeit und Aufwand ab. Deshalb nennen wir keine Pauschalpreise auf der Website – Sie erhalten ein klares Angebot, in dem alle Positionen festgelegt sind.

Ist das Angebot unverbindlich?

Ja. Die Anfrage und das Angebot sind für Sie kostenlos und unverbindlich.

Gibt es Pflege- oder Jahresverträge?

Ja. Für wiederkehrende Leistungen stimmen wir Umfang, Rhythmus und Laufzeit mit Ihnen ab – zum Beispiel für die Saison oder das ganze Jahr.

Wie wird abgerechnet?

Ob pauschal, nach Einsatz oder nach Aufwand, wird im Angebot festgelegt. So wissen Sie vorab, womit Sie rechnen können.

Was ist im Preis enthalten?

Alles, was im Angebot als Position steht. Ob zum Beispiel Anfahrt, Material, Abtransport oder Entsorgung enthalten sind oder separat berechnet werden, wird dort ausdrücklich festgelegt. So gibt es bei der Rechnung keine Überraschungen.

Wie lange laufen Verträge und wie kann ich kündigen?

Laufzeit und Kündigung werden im Vertrag festgelegt – zum Beispiel für eine Saison, einen Winter oder ganzjährig. Einzelne Einsätze beauftragen Sie ganz ohne Vertragsbindung.

Kann ich den Umfang während der Laufzeit ändern?

Ja, nach Absprache. Kommen Flächen hinzu oder sollen Intervalle angepasst werden, passen wir das Angebot an. Sprechen Sie dazu einfach Ihren festen Ansprechpartner an.

Was passiert, wenn vor Ort zusätzliche Arbeiten nötig werden?

Zeigt sich vor Ort, dass mehr zu tun ist als vereinbart, stimmen wir das mit Ihnen ab. Zusätzliche Arbeiten erfolgen nach Absprache – so behalten Sie die Kosten im Blick.

Kann ich die Kosten als Privatkunde von der Steuer absetzen?

Für Arbeiten in und an Ihrem Haushalt, etwa Gartenpflege, Winterdienst oder Reinigung, kann eine Steuerermäßigung nach § 35a EStG infrage kommen. Voraussetzung ist unter anderem eine Rechnung mit ausgewiesenen Arbeitskosten und Zahlung per Überweisung – sagen Sie uns am besten schon bei der Anfrage, dass Sie das brauchen. Ob es in Ihrem Fall gilt, klärt Ihr Steuerberater; das ist keine Steuerberatung.

Welche Zahlungsbedingungen gelten?

Zahlungsweise und Zahlungsziel werden im Angebot bzw. Vertrag festgelegt. Bei Pflege- und Winterdienstverträgen steht dort auch, ob pauschal oder nach Einsatz abgerechnet wird.

Klare Zahlen statt Schätzungen: Fordern Sie Ihr unverbindliches Angebot an.

Winterdienst

Wann sollte ich den Winterdienst beauftragen?

Am besten vor Beginn der Saison. Dann können wir Flächen, Umfang und Zuständigkeiten in Ruhe mit Ihnen abstimmen und Ihr Objekt fest einplanen.

Welche Flächen übernehmen Sie?

Gehwege, Zugänge, Zufahrten, Hofflächen, Parkplätze und andere befestigte Flächen – genau so, wie wir es mit Ihnen vereinbaren, am besten anhand eines Lageplans.

Wann und wie oft wird geräumt und gestreut?

Einsatzzeiten, Auslöser und Häufigkeit werden im Vertrag festgelegt. Wir orientieren uns dabei an Ihren Anforderungen und den örtlichen Vorgaben Ihrer Gemeinde.

Übernehmen Sie damit die Verkehrssicherungspflicht?

Mit einem Winterdienstvertrag können Sie die Durchführung von Räum- und Streuarbeiten übertragen. Welche Pflichten im Einzelnen übergehen, regelt der Vertrag. Bitte lassen Sie rechtliche Fragen im Zweifel fachkundig prüfen – wir geben keine Rechtsberatung.

Was regelt die Räum- und Streupflicht meiner Gemeinde?

Viele Gemeinden übertragen die Räum- und Streupflicht für Gehwege per Satzung auf die Anlieger. Die Satzung legt zum Beispiel fest, zu welchen Uhrzeiten geräumt sein muss, auf welcher Breite und welches Streugut erlaubt ist. Wir richten den Einsatz nach diesen Vorgaben aus – nennen Sie uns bei Ihrer „Neuen Anfrage“ einfach die Gemeinde. Das ist ein allgemeiner Hinweis, keine Rechtsberatung.

Bekomme ich einen Nachweis über die Einsätze?

Sprechen Sie uns an: Welche Dokumentation Sie für Ihre Unterlagen brauchen und in welcher Form Sie sie erhalten, wird im Vertrag festgelegt. Ein Nachweis, wann geräumt und gestreut wurde, hilft bei Rückfragen oder im Schadensfall.

Welches Streumittel verwenden Sie?

Ob Streusalz erlaubt ist, regelt Ihre Gemeinde – auf Gehwegen ist es vielerorts eingeschränkt, dann kommt abstumpfendes Streugut wie Splitt infrage. Welches Streugut bei Ihnen eingesetzt wird, stimmen wir passend zu den örtlichen Vorgaben mit Ihnen ab und halten es im Angebot fest.

Wie lange läuft ein Winterdienstvertrag?

Ein Winterdienstvertrag gilt in der Regel für die Wintersaison. Beginn und Ende, eine mögliche Verlängerung und die Kündigung werden im Vertrag festgelegt. So wissen Sie vor dem ersten Schnee, woran Sie sind.

Wer entfernt im Frühjahr den Splitt?

Auf Wunsch übernehmen wir das: Nach dem Winter kehren wir Splitt und Schmutz von Wegen, Höfen und Parkflächen ab, große Flächen mit unserer Kehrmaschine. Am einfachsten nehmen Sie das gleich mit in Ihr Winterdienst-Angebot auf.

Kann ich den Winterdienst auch mitten im Winter noch beauftragen?

Fragen Sie gern an. Ob wir Ihr Objekt kurzfristig noch fest einplanen können, hängt von unseren Kapazitäten und der Lage ab – das sagen wir Ihnen offen. Planbarer ist es vor der Saison: Stellen Sie am besten gleich eine „Neue Anfrage“.

Vor der Saison planen: Fragen Sie Ihren Winterdienst jetzt an.

Grünpflege

Welche Arbeiten gehören zur Grünpflege?

Rasenmähen, auch auf großen Flächen, Hecken- und Gehölzschnitt, Baumschnitt, Laubbeseitigung, Unkrautbehandlung im Heißwasserverfahren und die Pflege von Grünanlagen – einmalig oder regelmäßig.

Wann dürfen Hecken stark zurückgeschnitten werden?

Nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz sind starke Rückschnitte vom 1. Oktober bis Ende Februar zulässig. Vom 1. März bis 30. September sind nur schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt. Örtliche Satzungen und Baumschutzverordnungen können zusätzlich gelten.

Entfernen Sie Unkraut ohne Chemie?

Ja. Auf Wegen, Plätzen und Pflaster arbeiten wir mit heißem Wasser. Das kommt ohne Herbizide aus; je nach Bewuchs sind mehrere Durchgänge pro Saison sinnvoll.

Nehmen Sie Laub und Grünschnitt mit?

Ja, auf Wunsch übernehmen wir Abtransport und Entsorgung. Was genau dazugehört, legen wir im Angebot fest.

Wie läuft ein Pflegevertrag ab?

Zuerst gehen wir Ihre Flächen mit Ihnen durch – vor Ort oder anhand von Fotos und Lageplan – und legen Leistungen, Intervalle und Termine schriftlich fest. Danach arbeiten wir nach diesem Plan; Änderungen stimmen Sie direkt mit Ihrem festen Ansprechpartner ab. Für den Start genügt eine „Neue Anfrage“ mit ein paar Fotos.

Wie oft sollte gemäht werden?

Das hängt von Nutzung, Witterung und gewünschtem Bild ab: Eine Wohnanlage oder ein Sportplatz braucht in der Wachstumszeit deutlich häufiger einen Mähgang als eine Wiese oder Straßenbegleitgrün. Wir empfehlen Ihnen einen passenden Rhythmus und halten die Mähgänge im Angebot fest.

Was ist zwischen März und September beim Heckenschnitt zu beachten?

Vom 1. März bis 30. September sind nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz nur schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt – Hecken dürfen in dieser Zeit nicht auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden. Brütende Vögel und besetzte Nester sind zudem das ganze Jahr geschützt. Starke Rückschnitte planen wir deshalb für Oktober bis Ende Februar ein. Das ist ein allgemeiner Hinweis, keine Rechtsberatung.

Wer muss überhängende Äste am Gehweg zurückschneiden?

In der Regel der Grundstückseigentümer: Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht muss er dafür sorgen, dass Gehwege, Radwege und Straßen frei und sicher nutzbar bleiben. Welche Durchgangshöhen gelten, regelt Ihre Gemeinde. Das ist ein allgemeiner Hinweis, keine Rechtsberatung – den Rückschnitt übernehmen wir gern, schicken Sie uns einfach Fotos per WhatsApp.

Braucht man für einen Baumschnitt eine Genehmigung?

Für einen normalen Pflegeschnitt meist nicht. Stärkere Eingriffe oder Fällungen können aber unter eine örtliche Baumschutzverordnung fallen, zum Beispiel in München; die Genehmigung beantragt in der Regel der Eigentümer. Das ist ein allgemeiner Hinweis, keine Rechtsberatung – im Zweifel fragen Sie bitte bei Ihrer Gemeinde nach.

Grünpflege abgeben? Schicken Sie uns Fotos Ihrer Flächen.

Fassade, Graffiti & Reinigung

Mit welchen Verfahren reinigen Sie Fassaden?

Je nach Untergrund, Verschmutzung und Ihrem Wunsch mit Osmose- bzw. Reinwasser, Hochdruck oder Heißwasser. Empfindliche Oberflächen prüfen wir vorher und wählen ein schonendes Verfahren.

Brauchen Sie für hohe Fassaden ein Gerüst?

Für viele Gebäude nicht – hohe Bereiche erreichen wir mit Hebebühnen. Was für Ihr Objekt passt, klären wir anhand von Fotos oder vor Ort.

Wie schnell sollte Graffiti entfernt werden?

Möglichst bald: Frische Farbe lässt sich meist leichter lösen, und schnell entfernte Graffiti ziehen erfahrungsgemäß weniger neue nach sich. Den Termin stimmen wir mit Ihnen ab.

Reinigen Sie auch Fenster, Glasflächen und Treppenhäuser?

Ja, einmalig oder regelmäßig – zum Beispiel Fenster mehrmals im Jahr oder Treppenhäuser in einem festen Rhythmus, ganz nach Absprache.

Wie lange hält das Ergebnis?

Das hängt stark von der Lage ab: Nord- und Wetterseiten, Bäume am Haus oder Spritzwasser fördern neuen Bewuchs. Eine Schutzbehandlung nach der Reinigung kann den erneuten Befall mit Algen und Moos verzögern. Eine feste Haltbarkeit können wir ehrlicherweise nicht versprechen – wir beraten Sie aber, was bei Ihrer Fassade sinnvoll ist.

Wann ist die beste Zeit für eine Fassadenreinigung?

Am besten in der frostfreien Zeit bei möglichst trockenem Wetter, meist vom Frühjahr bis in den Herbst. Den genauen Termin stimmen wir mit Ihnen ab und passen ihn bei Bedarf an die Witterung an. Für eine Reinigung im Frühjahr lohnt es sich, schon im Winter anzufragen.

Was müssen Bewohner während der Reinigung beachten?

Bewohner können in ihren Wohnungen bleiben – nur die Fenster der jeweiligen Seite sollten geschlossen sein. Beete, Fenster und Eingänge schützen wir vor Beginn der Arbeiten. Fahrzeuge, Möbel und Pflanzkübel direkt an der Fassade sollten nach Absprache vorher zur Seite.

Bleiben nach der Graffitientfernung Schatten zurück?

Das hängt von Untergrund und Farbe ab. Auf glatten Flächen lässt sich Graffiti meist gut entfernen, bei porösem Putz, Naturstein oder Klinker kann ein leichter Schatten bleiben. Wir sagen Ihnen vorher ehrlich, was realistisch ist – bitte versuchen Sie nicht, die Farbe selbst mit Lösungsmitteln zu entfernen.

Wie oft sollten Fenster gereinigt werden?

Das hängt von der Lage ab: An Straßen, unter Bäumen oder bei Schaufenstern verschmutzt Glas schneller als im ruhigen Wohngebiet. Viele Objekte lassen die Fenster mehrmals im Jahr reinigen, Schaufenster und Eingänge oft häufiger. Wir empfehlen Ihnen einen Rhythmus, der zu Ihrem Gebäude passt.

Wie oft sollte eine Tiefgarage gereinigt werden?

Das hängt von Nutzung und Größe ab. Sinnvoll ist eine Reinigung meist nach dem Winter, wenn Schmutz und Streusalz eingetragen wurden, und bei Bedarf nach Unwetter. Böden, Zufahrten und Rampen reinigen wir mit Kehrmaschine sowie Hochdruck- und Heißwassertechnik – regelmäßig oder als einzelnen Einsatz.

Fassade, Graffiti oder Fenster? Ein paar Fotos reichen für eine erste Einschätzung.

Pflaster, Zäune & Graffiti

Wie oft sollte Pflaster gereinigt werden?

Viele Eigentümer lassen ihre Flächen einmal im Jahr gründlich reinigen, oft im Frühjahr nach dem Winter. Gegen Unkraut in den Fugen sind je nach Bewuchs mehrere Durchgänge pro Saison sinnvoll. Wir empfehlen Ihnen einen Rhythmus, der zu Belag und Nutzung passt.

Darf man Unkraut auf Pflaster mit Unkrautvernichter entfernen?

Auf befestigten Flächen wie Pflaster, Wegen und Hofflächen ist das nach dem Pflanzenschutzgesetz in der Regel nicht erlaubt – auch Salz oder Essig sind keine Alternative. Wir behandeln Unkraut deshalb mit heißem Wasser ohne Chemie und, wo es passt, mechanisch. Das ist ein allgemeiner Hinweis, keine Rechtsberatung.

Kehren Sie Parkplätze und Höfe auch regelmäßig?

Ja, nach Absprache als einzelnen Einsatz oder in festen Intervallen. Auf großen Flächen wie Parkplätzen, Firmenhöfen oder öffentlichen Plätzen setzen wir unsere Kehrmaschine ein – zum Beispiel für Laub im Herbst oder Splitt nach dem Winter.

Was ist bei Pflasterarbeiten im Angebot enthalten?

Das wird für Ihr Projekt im Angebot genau festgelegt – zum Beispiel Aufnehmen und Entsorgen des alten Belags, Unterbau, Material und Verlegung. Für Pflasterarbeiten ist eine Besichtigung meist sinnvoll, damit Untergrund und Gefälle passen. Schicken Sie uns vorab Fotos und die ungefähre Fläche in m².

Welche Zäune errichten Sie?

Wir errichten Zaunanlagen für Privatgrundstücke, Gewerbe und öffentliche Flächen und beraten Sie zur passenden Lösung. Höhe und Ausführung können durch Bebauungsplan oder Nachbarrecht vorgegeben sein – das klären Sie bitte vorab mit Ihrer Gemeinde. Für ein Angebot helfen uns Fotos, die Zaunlänge und Ihre Wünsche zu Toren.

Einfahrt, Hof oder Zaun? Fotos und die ungefähre Fläche reichen für eine erste Einschätzung.

Entrümpelung & Entsorgung

Wie läuft eine Entrümpelung ab?

Sie schicken uns Fotos und eine kurze Beschreibung, bei größeren Objekten kommen wir zur Besichtigung. Danach erhalten Sie ein Angebot, und wir stimmen einen Termin ab. Wir räumen aus, sortieren, transportieren ab und entsorgen ordnungsgemäß – am Ende übergeben wir die Räume besenrein.

In welchem Zustand übergeben Sie die Räume?

Nach der Entrümpelung übergeben wir die Räume besenrein.

Wie wird entsorgt?

Wir sortieren das Material und entsorgen es ordnungsgemäß. Benötigen Sie für Ihre Unterlagen Nachweise über die Entsorgung, sprechen Sie uns bitte vorab an.

Was ist mit Farben, Chemikalien oder Asbest?

Bitte sagen Sie uns vorab, wenn mögliche Gefahrstoffe dabei sind – etwa Farben, Chemikalien, Batterien oder verdächtige Platten – und fassen Sie sie nicht selbst an. Ob und wie solche Stoffe entsorgt werden, klären wir im Einzelfall mit Ihnen.

Wie schnell ist ein Termin möglich?

Das hängt vom Umfang und unserer Auslastung ab. Mit Fotos und einer kurzen Beschreibung können wir den Aufwand schnell einschätzen und Ihnen einen Termin vorschlagen. Am schnellsten geht die Anfrage per WhatsApp an +49 176 61031131.

Keller, Wohnung oder Gewerbefläche? Schicken Sie uns Fotos – wir schätzen den Aufwand ein.

Gebäudereinigung

Was gehört zur Gebäudereinigung Greenforces?

Die laufende Unterhaltsreinigung von Büros, Treppenhäusern und Wohnanlagen, Praxen, Gewerbe- und Industrieflächen, Schulen, Kitas und kommunalen Gebäuden – dazu Grund-, Glas-, Tiefgaragen- und Sonderreinigung. Ihre Anfrage und die Betreuung laufen über Greenforces und Ihre feste Ansprechperson.

Welche Angaben brauchen Sie für ein Angebot zur Gebäudereinigung?

Hilfreich sind Ort und Art des Gebäudes, die gewünschte Art der Reinigung, die Bodenarten, die Häufigkeit, die ungefähre Fläche in m² und die gewünschte Laufzeit. All das können Sie direkt im Anfrageformular oder in der Greenforces-App auswählen.

Wie oft wird bei der Gebäudereinigung gereinigt?

So oft, wie es Ihr Objekt braucht: täglich, 2–3x pro Woche, wöchentlich, 14-tägig, monatlich, einmalig oder nach Absprache. Welche Bereiche wie oft gereinigt werden, legen wir gemeinsam mit Ihnen fest.

Kann ich Gebäudereinigung und Außenanlagen zusammen beauftragen?

Ja. Gebäudereinigung, Grünpflege, Pflasterflächen und Winterdienst lassen sich für ein Objekt in einem Angebot bündeln – mit einer festen Ansprechperson bei Greenforces.

Büro, Treppenhaus, Praxis oder Halle? Alles zur Gebäudereinigung Greenforces.

Notfall

Wobei helfen Sie im Notfall?

Nach Hochwasser, Starkregen oder Unwetter: Wir räumen Schlamm, Laub und Äste, reinigen Tiefgaragen, Keller und Außenflächen und entsorgen, was weg muss.

Wie erreiche ich Sie im Notfall am schnellsten?

Telefonisch unter 089 74999460. Wann wir vor Ort sein können, hängt von Lage und Auslastung ab – wir sagen Ihnen am Telefon direkt, was möglich ist. Bei Gefahr für Menschen rufen Sie bitte immer zuerst 112.

Übernehmen Sie Trocknung oder Sanierung?

Nein. Wir übernehmen Räumung, Reinigung und Entsorgung. Für Bautrocknung, Sanierung oder Leckortung wenden Sie sich bitte an einen Fachbetrieb.

Was sollte ich tun, bis Sie da sind?

Bringen Sie sich und andere zuerst in Sicherheit – bei Gefahr für Menschen oder steigendem Wasser rufen Sie sofort 112. Betreten Sie überflutete Räume nicht, solange elektrische Anlagen unter Wasser stehen könnten, und fahren Sie nicht durch stehendes Wasser. Machen Sie Fotos, sobald es sicher ist, und informieren Sie Eigentümer, Hausverwaltung und Versicherung.

Was tue ich, wenn außerhalb der üblichen Zeiten etwas passiert?

Rufen Sie uns unter 089 74999460 an oder schicken Sie Fotos und den Einsatzort per WhatsApp an +49 176 61031131 – wir melden uns so schnell wie möglich. Wann wir vor Ort sein können, hängt von Lage und Auslastung ab. Bei Gefahr für Menschen immer zuerst 112.

Pumpen Sie auch Wasser ab?

Für das Abpumpen größerer Wassermengen wenden Sie sich bitte an die Feuerwehr oder einen Fachbetrieb. Wir übernehmen danach Räumung, Schlammentfernung, Reinigung und Entsorgung.

Übernimmt meine Versicherung die Kosten?

Das hängt von Ihrem Vertrag ab, etwa ob eine Elementarschadenversicherung besteht – das kann nur Ihre Versicherung beantworten. Klären Sie die Kostenübernahme möglichst früh und dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos. Von uns erhalten Sie eine Rechnung, in der die Leistungen nachvollziehbar beschrieben sind.

Wie wird ein Notfalleinsatz abgerechnet?

Wie abgerechnet wird, besprechen wir – soweit es die Lage zulässt – vorab mit Ihnen am Telefon oder anhand Ihrer Fotos. Je genauer Sie uns den Schaden beschreiben, desto besser können wir den Aufwand einschätzen.

Kann ich einen Notfall über die App melden?

Ja. In der Greenforces-App gibt es den Bereich „Notfall“ für Hochwasser, Unwetter und Tiefgarage; eine Anfrage können Sie mit Foto, Standort und der Dringlichkeit „Dringend“ senden. Bei Gefahr rufen Sie bitte zusätzlich direkt an: 089 74999460.

Akutes Anliegen? Rufen Sie uns an. Bei Gefahr für Menschen immer zuerst 112.

Für Hausverwaltungen & Kommunen

Arbeiten Sie nach Leistungsverzeichnis?

Ja. Für Kommunen und größere Auftraggeber erstellen wir Angebote auf Basis Ihres Leistungsverzeichnisses.

Bekommen wir ein Angebot für die Eigentümerversammlung?

Ja. Sie erhalten ein nachvollziehbares, nach Positionen aufgeschlüsseltes Angebot, das Sie gut vorlegen können.

Können mehrere Objekte zusammengefasst werden?

Ja, mehrere Liegenschaften lassen sich in einem Angebot oder Vertrag bündeln. Leistungen und Intervalle je Objekt werden darin festgelegt.

Haben wir einen festen Ansprechpartner?

Ja. Als inhabergeführtes Unternehmen setzen wir auf kurze Wege und einen festen Ansprechpartner für Ihre Objekte.

Können wir Sie zu Ausschreibungen und Preisanfragen einladen?

Ja, sprechen Sie uns an. Senden Sie uns Ihre Unterlagen oder Ihr Leistungsverzeichnis an info@greenforces.de – wir prüfen das Vorhaben und melden uns. Welche Nachweise Ihre Vergabestelle verlangt, klären wir dabei direkt mit Ihnen.

Setzen Sie eigenes Personal ein?

Ja. Wir arbeiten mit einem Stammteam von rund 50 Mitarbeitern und eigenem Maschinenpark und sind selbst geprüfter Nachunternehmer. Ob und in welchem Umfang Partnerbetriebe eingesetzt werden, wird nach Absprache mit Ihnen festgelegt – Ihr Ansprechpartner bleibt Greenforces.

Welche Kosten können auf Mieter umgelegt werden?

Nach der Betriebskostenverordnung sind laufende Gartenpflege, Gebäude- und Treppenhausreinigung sowie Straßenreinigung einschließlich Winterdienst grundsätzlich umlagefähig, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Einmalige oder instandhaltende Arbeiten wie Fassadenreinigung, Graffitientfernung oder Pflasterarbeiten sind es meist nicht. Deshalb schlüsseln wir die Leistungen nach Positionen auf, damit Sie sauber zuordnen können – das ist keine Rechtsberatung.

Können mehrere Objekte getrennt abgerechnet werden?

Sprechen Sie uns an: Wie die Abrechnung aufgeteilt wird – zum Beispiel je Objekt oder Liegenschaft –, wird nach Absprache im Angebot festgelegt. So passt sie zu Ihrer Objektbuchhaltung.

Wie dokumentieren Sie die erbrachten Leistungen?

Je nach Leistung zum Beispiel mit Fotos vom Zustand vorher und nachher und einer gemeinsamen Abnahme; welche Dokumentation Sie brauchen, wird im Angebot festgelegt. Den Bearbeitungsstand Ihrer Anfragen können Sie in der Greenforces-App mit Anfragenummer und E-Mail-Adresse abfragen.

Können Hausverwaltungen und Kommunen die Notfallhilfe vorab abstimmen?

Sprechen Sie uns an: Ansprechpartner, Zugänge und Abläufe für Ihre Objekte oder Flächen können wir nach Absprache vorab festhalten, damit es im Ernstfall schneller geht. Eine feste Reaktionszeit können wir nicht pauschal zusagen.

Mehrere Objekte oder ein Leistungsverzeichnis? Wir erstellen Ihnen ein Angebot.

App & Anfragen

Was kann ich in der Greenforces-App machen?

Sie können ein Anliegen mit Foto und Beschreibung melden. Kunden mit Zugang sehen außerdem ihre Objekte und den Stand ihrer Anfragen.

Brauche ich ein Login?

Nein. Eine Anfrage können Sie auch als Gast senden. Einen Kundenzugang richten wir für laufende Kunden auf Anfrage ein.

Kann ich Fotos per WhatsApp schicken?

Ja, gern. Fotos helfen uns, Ihr Anliegen schnell einzuschätzen. Schreiben Sie uns an +49 176 61031131 und nennen Sie den Einsatzort.

Wie bekomme ich einen Kundenzugang?

Kundenzugänge richten wir für Hausverwaltungen, Kommunen und Gewerbe ein – tippen Sie in der App auf „Zugang anfragen“ oder schreiben Sie uns per WhatsApp. Eine Anfrage können Sie jederzeit auch ohne Login als Gast senden.

Was passiert, nachdem ich eine Anfrage abgeschickt habe?

Sie erhalten eine Bestätigung mit Ihrer Anfragenummer. Wir sehen uns Ihr Anliegen an und melden uns bei Ihnen. Den Bearbeitungsstand können Sie in der App unter „Meine Anfragen“ mit Anfragenummer und E-Mail-Adresse abfragen.

Wie viele Fotos kann ich anhängen und brauche ich den Standort?

Sie können bis zu fünf Fotos anhängen – auf dem Smartphone direkt mit der Kamera. Den Standort brauchen wir, damit wir wissen, wo es ist: Übernehmen Sie ihn per Tipp oder geben Sie die Adresse ein.

Wofür ist die Auswahl „Dringlichkeit“?

Mit „Normal“, „Zeitnah“ oder „Dringend“ zeigen Sie uns, wie eilig Ihr Anliegen ist, damit wir es einordnen können. Bei Gefahr – etwa einem umgestürzten Baum oder Wasser in der Tiefgarage – rufen Sie bitte zusätzlich direkt an: 089 74999460.

Was passiert mit meinen Fotos und Daten?

Ihre Angaben, Fotos und ggf. Ihr Standort werden zur Bearbeitung Ihrer Anfrage gespeichert und verwendet; Details stehen in unserer Datenschutzerklärung. Fotos werden vor dem Senden verkleinert. An einen geprüften Partnerbetrieb geben wir Ihre Anfrage nur weiter, wenn Sie dem ausdrücklich zustimmen – freiwillig und jederzeit widerrufbar.

Muss ich die App aus einem App-Store installieren?

Nein. Die Greenforces-App läuft direkt im Browser – ohne App-Store und ohne Registrierung. Wenn Sie möchten, fügen Sie sie über Ihren Browser zum Startbildschirm hinzu, dann ist sie mit einem Tipp erreichbar.

Lieber direkt? Senden Sie Ihre Anfrage über das Formular oder per WhatsApp.

Neue Anfrage – kostenlos und unverbindlich

Beschreiben Sie kurz Ihr Anliegen. Fotos und die ungefähre Fläche helfen uns, Ihnen schnell ein klares Angebot zu schicken.