Leistungen

Grünflächen- und Gartenpflege in Ismaning und München

Gepflegt, sauber und sicher nutzbar – das ganze Jahr.

Grünpflege

Grünflächen pflegen und reinigen

Gepflegte Grünflächen sind die Visitenkarte einer Gemeinde, einer Wohnanlage oder eines Firmengeländes. Greenforces übernimmt die laufende Pflege für Kommunen, Hausverwaltungen, Unternehmen und Privatkunden – regelmäßig nach Plan oder als einzelnen Einsatz.

Wir halten Rasen-, Beet- und Gehölzflächen in Ordnung und entfernen Abfall und Unrat. So bleiben Flächen einladend und sicher.

Großflächenmäher auf einer Rasenfläche
Symbolbild

Große Rasenflächen für Kommunen und Gewerbe

Sportplätze, Parks, Friedhöfe, Straßenbegleitgrün oder Firmengelände: Große Flächen mähen wir mit eigener Technik. Unser Großflächenmäher arbeitet mit Schlägelmähwerk und 1,60 m Schnittbreite. Der große Auffangbehälter nimmt das Schnittgut direkt auf. So schaffen wir bis zu 100.000 m² Rasenfläche am Tag.

Für kleinere und verwinkelte Flächen setzen wir Kompakttraktoren ein. Das heißt für Sie: wenige Einsatztage, saubere Flächen, verlässliche Termine.

Mehr zu unserer Technik →

Baumpflege mit Motorsäge in der Baumkrone
Symbolbild

Baumschnitt und Baumpflege

Wir schneiden Bäume, Hecken und Gehölze – vom schonenden Form- und Pflegeschnitt über das Auslichten bis zum Rückschnitt. So bleiben Wege, Zufahrten und Gebäude frei und die Gehölze in Form.

Hohe Bereiche erreichen wir bei Bedarf mit Hebebühne. Stärkere Rückschnitte planen wir in der zulässigen Zeit von Oktober bis Ende Februar ein und beachten dabei örtliche Baumschutzverordnungen.

Unkrautbehandlung mit Heißwasser auf Pflaster
Symbolbild

Unkraut im Heißwasserverfahren

Heißes Wasser schädigt die Pflanze, sodass sie abstirbt – ganz ohne chemische Unkrautvernichter. Das Verfahren eignet sich für Pflaster, Wege, Plätze und Randbereiche.

Je nach Bewuchs sind mehrere Durchgänge im Jahr sinnvoll. Wo es passt, entfernen wir Unkraut auch mechanisch.

Laubsauger beseitigt Laub auf einer Wiese im Park
Symbolbild

Laubbeseitigung

Laub entfernen wir von Rasen, Wegen und Plätzen. Auf großen befestigten Flächen setzen wir unsere Kehrmaschine ein – das spart Zeit und hält Wege rutschfest.

Mehr zum Herbst →

Rücksichtsvoll und verlässlich

Leise Akku-Technik, wo Lärm stört

Wir arbeiten mit aktuellen Profigeräten. Dazu gehört leise Akku-Technik. Sie eignet sich überall dort, wo Lärm stört – zum Beispiel in Stadt- und Wohngebieten, an Schulen, Kitas, Kliniken und Wohnanlagen. So pflegen wir Ihre Flächen, ohne Anwohner, Patienten oder den Unterricht unnötig zu stören.

Planbar über die ganze Saison

Ob wöchentliche Pflege, feste Mähgänge oder einzelne Einsätze: Wir stimmen Umfang und Termine mit Ihnen ab und halten uns daran. Für Kommunen gerne nach Ihrem Leistungsverzeichnis.

Leistungen nach Jahreszeit →

Häufige Fragen

Bieten Sie regelmäßige Pflege an?

Ja. Wir stimmen Umfang und Rhythmus mit Ihnen ab, zum Beispiel für die Saison oder das ganze Jahr.

Arbeiten Sie nach Leistungsverzeichnis?

Ja, für Kommunen und größere Auftraggeber erstellen wir Angebote auf Basis Ihres Leistungsverzeichnisses.

Wann dürfen Hecken und Gehölze stark zurückgeschnitten werden?

Nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz sind starke Rückschnitte vom 1. Oktober bis Ende Februar zulässig. Vom 1. März bis 30. September sind nur schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt. Örtliche Baumschutzverordnungen können zusätzlich gelten.

Wie oft muss Unkraut behandelt werden?

Das hängt von Fläche, Belag und Witterung ab. Wir empfehlen Ihnen einen passenden Rhythmus.

Wie läuft ein Pflegevertrag ab?

Zuerst gehen wir Ihre Flächen mit Ihnen durch – vor Ort oder anhand von Fotos und Lageplan – und legen Leistungen, Intervalle und Termine schriftlich fest. Danach arbeiten wir nach diesem Plan; Änderungen stimmen Sie direkt mit Ihrem festen Ansprechpartner ab. Für den Start genügt eine „Neue Anfrage“ mit ein paar Fotos.

Wie oft sollte gemäht werden?

Das hängt von Nutzung, Witterung und gewünschtem Bild ab: Eine Wohnanlage oder ein Sportplatz braucht in der Wachstumszeit deutlich häufiger einen Mähgang als eine Wiese oder Straßenbegleitgrün. Wir empfehlen Ihnen einen passenden Rhythmus und halten die Mähgänge im Angebot fest.

Was passiert mit Rasenschnitt, Laub und Grüngut?

Auf großen Flächen nimmt unser Großflächenmäher das Schnittgut direkt auf. Auf Wunsch übernehmen wir Abtransport und ordnungsgemäße Entsorgung von Schnittgut, Laub und Grüngut. Ob die Entsorgung im Preis enthalten ist oder separat berechnet wird, wird im Angebot festgelegt.

Was ist im Preis enthalten?

Genau das, was im Angebot steht: die vereinbarten Flächen, Leistungen und Intervalle, auf Wunsch mit Abtransport und Entsorgung. Zusätzliche Arbeiten erfolgen nur nach Absprache mit Ihnen. So wissen Sie vorher, womit Sie rechnen können.

Was ist zwischen März und September beim Heckenschnitt zu beachten?

Vom 1. März bis 30. September sind nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz nur schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt – Hecken dürfen in dieser Zeit nicht auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden. Brütende Vögel und besetzte Nester sind zudem das ganze Jahr geschützt. Starke Rückschnitte planen wir deshalb für Oktober bis Ende Februar ein. Das ist ein allgemeiner Hinweis, keine Rechtsberatung.

Wer muss überhängende Äste am Gehweg zurückschneiden?

In der Regel der Grundstückseigentümer: Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht muss er dafür sorgen, dass Gehwege, Radwege und Straßen frei und sicher nutzbar bleiben. Welche Durchgangshöhen gelten, regelt Ihre Gemeinde. Das ist ein allgemeiner Hinweis, keine Rechtsberatung – den Rückschnitt übernehmen wir gern, schicken Sie uns einfach Fotos per WhatsApp.

Braucht man für einen Baumschnitt eine Genehmigung?

Für einen normalen Pflegeschnitt meist nicht. Stärkere Eingriffe oder Fällungen können aber unter eine örtliche Baumschutzverordnung fallen, zum Beispiel in München; die Genehmigung beantragt in der Regel der Eigentümer. Das ist ein allgemeiner Hinweis, keine Rechtsberatung – im Zweifel fragen Sie bitte bei Ihrer Gemeinde nach.

Stören die Arbeiten Anwohner, Schulen oder Kliniken?

Wo Lärm stört, arbeiten wir mit leiser Akku-Technik – zum Beispiel in Wohngebieten, an Schulen, Kitas, Kliniken und Wohnanlagen. Die Einsatzzeiten stimmen wir vorher mit Ihnen ab. So bleiben Unterricht, Patienten und Bewohner weitgehend ungestört.

Angebot anfragen – kostenlos und unverbindlich

Beschreiben Sie kurz, was zu tun ist. Fotos und die ungefähre Fläche helfen uns, Ihnen schnell ein klares Angebot zu schicken.

Lieber direkt sprechen? 089 74999460