Jahreszeiten

Das ganze Jahr für Sie da

Jede Jahreszeit bringt eigene Aufgaben. Wir planen sie mit Ihnen voraus.

Gut zu wissen: Nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz sind starke Rückschnitte von Hecken und Gehölzen nur vom 1. Oktober bis Ende Februar zulässig. Vom 1. März bis 30. September sind schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt. Wir planen Ihre Gehölzarbeiten passend dazu.

Angebot anfragen – kostenlos und unverbindlich

Beschreiben Sie kurz, was zu tun ist. Fotos und die ungefähre Fläche helfen uns, Ihnen schnell ein klares Angebot zu schicken.

Lieber direkt sprechen? 089 74999460